REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Verordnung löst u. a. das Altstoffverfahren nach der EU-Altstoffverordnung ab.

Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.

Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) vom 02.07.2008 wurde die BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, per Gesetz als zuständige Behörde und nationale Auskunftsstelle zur Durchführung der REACH-Verordnung für Deutschland benannt.

Die Bundesstelle koordiniert die Aufgaben des Mitgliedstaates Deutschland nach dieser Verordnung. Sie wirkt mit bei Stoffbewertungen, Beschränkungs- und Zulassungsverfahren sowie bei den neuen Ausschüssen der ECHA (z. B. Ausschuss der Mitgliedstaaten - MSC). Sie führt bei den o. g. REACH-Verfahren die fachliche Bewertung der Stoffidentität und der physikalisch-chemischen Eigenschaften durch. Als nationale Auskunftsstelle informiert und berät sie die von REACH betroffenen Unternehmen.

Was bedeutet REACH für Produkte der Udo Plante GmbH

Die Udo Plante GmbH hat u.a. TiCu Clad®  als Produkt bei der ECHA vorregistiert. TiCu Clad®  wird unter der Pre-registration number BS784403-22 geführt.

Sicherheitsdatenblatt für TiCu Clad®

Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Produkte und REACH haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Allgemeine Fragen zu REACH beantwortet Ihnen gerne die Auskunftsstelle für REACH und CLP (REACH-CLP Helpdesk).

reach clp biozide helpdesk

Und so erreichen Sie den REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA

Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax 0231 9071-2679


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide" 
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund